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OLG Hamburg, 18.07.1973 - 5 U 51/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 228
Wird zitiert von ... (3)
- SG Aurich, 26.03.2003 - S 5 AL 60/02
Anspruch auf Auszahlung eines Vermittlungsgutscheines; Voraussetzungen für die …
Eine Verflechtung zwischen Makler- und Verkäuferfirma liegt nicht nur dann vor, wenn die eine Firma an der anderen kapitalmäßig beteiligt ist, sondern auch und erst recht dann, wenn eine natürliche Person die Geschäftstätigkeit beider Firmen entscheidend steuern und beeinflussen kann (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 20.07.1973 in NJW 1973, 1975 f; Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18.07.1973, - 5 U 51/73 -). - OLG München, 11.11.1974 - 23 W 1876/74
Anspruch auf Eintragung einer Gesamthypothek im Fall der Bildung von …
So ist die Identität bejaht worden, wenn die Maklerfirma (vergleichbar: Besteller, hier Antragsgegnerin zu 1)) infolge ihrer beherrschenden Beteiligung die Handlungen der Verkäuferfirma (vergleichbar: Grundstückseigentümer, hier Antragsgegnerin zu 2) und 3)) ausschlaggebend bestimmt (BGH NJW 71, 1839) oder wenn eine natürliche Person die Tätigkeit beider Firmen bei Abschluß des Makler- wie des vermittelten Vertrages entscheidend beeinflussen kann (Stuttgart NJW 73, 1975, Hamburg MDR 74, 228 bei Identität des Geschäftsführers von beauftragender Wohnungsbau- und beauftragter Makler-GmbH) oder wenn eine Obergesellschaft (KG) den beherrschenden Einfluß sowohl auf die Maklerfirma (GmbH) wie auf die Verkäufer-Firma (andere GmbH, Vertragspartner des Auftragsgebers hat) (BGH NJW 74, 1130). - OLG Koblenz, 26.11.1992 - 5 U 767/92
Maklerlohn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages …
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